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BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 300/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachholen einer Arbeitsleistung nach Vertragsende - Schadensersatzpflicht eines Arbeitnehmers bei Nichterbringung der Arbeitsleistung - Nachträgliche Abgabe eines Forschungsberichts durch einen weitgehend selbständig arbeitenden wissenschaftlichen Angestellten - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 30.08.1989 - 5 Ca 5075/89
- LAG Bremen, 27.02.1991 - 2 Sa 332/89
- BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 300/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH
Auszug aus BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 300/91
Hält ein Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Arbeitszeit nicht ein, so ist die Arbeitsleistung grundsätzlich nicht nachzuholen, sondern der Arbeitnehmer ist zum Schadenersatz verpflichtet (Anschluß, BGH Urteil vom 09.12.1987, II ZR 206/87).Insoweit ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich geworden mit der Folge, daß der Arbeitgeber gemäß § 325 BGB Schadensersatz anstelle der nicht erbrachten Arbeitsleistung verlangen kann (vgl. BGH Urteil vom 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87 - DB 1988, 387, 388).
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann der Schuldner einer Handlung im Sinne des § 888 Abs. 3 ZPO für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden (vgl. BAG 25. März 1992 - 5 AZR 300/91 - nv.;… ArbGV-Ziemann § 61 Rn. 21;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 26).